Gemeinde Fischbachau

Seitenbereiche

  • HeaderImage
  • HeaderImage
  • HeaderImage
  • HeaderImage
  • HeaderImage

Fischbachau


Das Holler- und Kräutertal

Seiteninhalt

Träumen Sie von einer romantischen Hochzeit?

Dann sollten Sie in Fischbachau im romantischen Leitzachtal "Ja" sagen!

Lassen Sie sich von einer traumhaften Landschaft eingebettet zwischen Berge und Seen verzaubern.
Ihre "ewige Liebe" können Sie sich in drei verschiedenen Trauzimmern in unserem historischen Rathaus schwören.

Bleibende Erinnerungen an Ihrem "schönsten Tag im Leben" werden Ihnen im romantischen Leitzachtal garantiert sein.

Damit Ihnen die Vorbereitung Ihrer Feierlichkeit leichter fällt, finden Sie hier Informationen und Adressen von A-Z für eine gelungene und unvergessliche Hochzeit.

Information zu den Unterlagen

Ihre Trauung findet in Fischbachau im historischen Rathaus statt.

Je nach Anzahl der Gäste Ihrer Hochzeitsgesellschaft können wir Ihnen passende Räumlichkeiten anbieten.

Termine für die Eheschließung vereinbaren Sie am besten rechtzeitig vorher unter der Tel.Nr.: 08028/9066-18(0).

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung nötig?

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes), Kosten: 12,00 €,
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Fischbachau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Dokument im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige,
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein
    (Gebühr: 12,00 €),
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

In allen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren,
  • adoptiert wurden,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschieden wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie/wo Sie diese beschaffen können. Bereits vorhandene personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweispapiere beider Partner sollten Sie in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitbringen.Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot"), an dem Sie beide bei uns vorsprechen müssen.

Sie können auch gerne die Ehe bei uns schließen, wenn Sie beide nicht in Fischbachau wohnen.

Wie gehen Sie vor?

  • Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung, die je nach Ihren persönlichen Verhältnissen sehr unterschiedlich sein können.
  • Nachdem Sie die Unterlagen besorgt haben, melden Sie die Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk wenigstens einer von Ihnen einen Wohnsitz hat; unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern haben Sie die Wahl.
  • Den Eheschließungstermin vereinbaren Sie frühzeitig direkt mit uns.
  • Unabhängig von der Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung, die Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt entrichten müssen, fällt auch eine Gebühr für die  Eheschließung in Fischbachau an, die Sie neben sonstiger Kosten für Stammbuch, Eheurkunden u. s. w. bezahlen müssen.

Wir sind gerne bereit, Ihre Trauung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten im Standesamt Fischbachau oder, je nach Ihren persönlichen Wünschen und im  Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu vollziehen.
Bitte sprechen Sie uns einfach an.

Für kirchliche Trauungen wenden Sie sich bitte an:

Kath. Pfarramt Fischbachau
St. Martin.Fischbachau‎@‎erzbistum-muenchen.de

Evang.-Luth. Pfarramt Neuhaus
www.e-kirche.de/neuhaus-schliersee