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Das Landratsamt Miesbach, Jugendamt, sucht für die Jugendgerichte und Jugendkammern Personen, die das Jugendschöffenamt ausüben können und wollen.
Die Frist wurde bis zum 30. März 2023 verlängert. Die Gemeinde Fischbachau soll bis dahin dem Landratsamt mindestens fünf geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen. Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei der Gemeinde melden.
Nähere Informationen zum Schöffenamt unter:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Vielleicht haben Sie selbst Interesse oder kennt jemanden der sich in diesen Bereich ehrenamtlich engagieren will. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung. Schöffen haben, wie alle ehrenamtlichen Richter, einen Anspruch darauf, für die Dauer der Amtsausübung von ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden.