Gemeinde Fischbachau

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Fischbachau


Das Holler- und Kräutertal

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Wir informieren!

Information zur Pferdekennzeichnungspflicht im Landkreis Miesbach

Im Rahmen des §1 der geltenden, von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 21.04.1993 Nr.: 820-8662-5/92 genehmigten Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden erinnert das Landratsamt Miesbach Pferdehalter daran, diese beim Landratsamt Miesbach anzumelden.

Das Antragsformular für die Pferdekennzeichen ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden:
 
Naturschutz / Landkreis Miesbach